Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MASEVEN Betriebsgesellschaft IV mbHI
- Geltung
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der MASEVEN Betriebsgesellschaft IV (nachfolgend „Hotel“) über die Vermietung von Hotelzimmern und Appartements und alle mit der Beherbungsleistungen im Zusammenhang erbrachten weiteren
- Ist der Vertragspartner Unternehmer gelten ausschließlich diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die MASEVEN Betriebsgesellschaft IV mbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Vertragsabschluss; -partner; –
- Bei einer Zimmerbuchung stellt die Buchungsanfrage des Vertragspartners (nachfolgend auch „Kunde“) ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistungen des Hotels selbst oder durch Dritte in Anspruch Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit diesem als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsverhältnis.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gültig gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Ist der Vertragspartner Unternehmer gilt: Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 20% anheben.
- Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen, wenn es den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt hat und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der Nichtzahlung angedroht hat.
- Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Hotel ist vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
- Rücktritt des Kunden / Stornierung
- Besteht zu Gunsten des Kunden weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel wird die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen auf die Forderung gegen den Kunden anrechnen. Das Hotel ist dabei berechtigt, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
- Bei Buchungen bis zu 3 Apartments für den gleichen Zeitraum durch einen Kunden gilt: Der Kunde ist berechtigt, die Buchung bis einen Tag vor der vereinbarten Anreise bis 18:00 Uhr kostenlos zu stornieren. Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser Frist zahlt der Kunde 100% des für die gebuchte Aufenthaltsdauer vereinbarten Preises, jedoch für max. 3 Nächte.
- Bei vorzeitiger Abreise eines Kunden wird die restliche Buchungsdauer bis 7 Tage weiterberechnet.
- Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass der vom Hotel geltend gemachte Schadensersatz nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.
- Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nichtverzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen Ziffer VI Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Für Schadensersatzansprüche des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe / Überlassung an Dritte
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
- Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die weitere Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
- Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Apartmentbuchungen ist bis 14 Tage vor Vertragende eine neue Reservierung Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Appartement zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern. 18.00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels / Verjährung
- Das Hotel haftet bei Vermögenschäden des Kunden unabhängig vom Rechtsgrund grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet das Hotel bei Vermögensschäden auf für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt In diesen Fällen ist der Schadensersatz allerdings auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bei Geld, Wertpapieren und sonstigen Wertsachen höchstens in Höhe von Euro 800,00. Der Kunde ist angehalten, Geld und Wertgegenstände im Hotelsafe aufzubewahren. Die Schadensersatzansprüche des Kunden erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt § VII Abs. 1 entsprechend.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, § VII Abs. 1 gilt entsprechend
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. VII Abs. 1 gilt entsprechend.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunschgegen Entgelt die Nachsendung derselben. § VII Abs. 1 gilt entsprechend.
- Ansprüche gegen das Hotel, die der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich innerhalb von einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
- Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ist der Kunde Unternehmer gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
- Sofern ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.