I. Geltungsbereich:
1. Den gesamten Angeboten, Lieferungen und Leistungen von den SI-SUITES liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der SI-SUITES finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wird von den SI-SUITES ausdrücklich in Textform anerkannt.
II. Zimmerüberlassung, An- und Abreise:
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Soweit das Zimmer nicht auf garantierter Basis gebucht wurde, sind die SI-SUITES berechtigt, es anderweitig zu vermieten, falls der Vertragspartner die Leistungen am Anreisetag nicht bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch nimmt. In diesem Fall kann der Vertragspartner keine Ersatzansprüche herleiten.
3. Die Zimmer müssen am Abreisetag um 11:00 Uhr geräumt und zurückgegeben sein. Soweit die Rückgabe am Abreisetag nicht rechtzeitig erfolgt, wird dem Vertragspartner für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr eine Spätabreise berechnet und im Falle einer späteren Rückgabe der volle Übernachtungspreis in Rechnung gestellt.
III. Preise und Zahlung:
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten oder – mangels anderweitiger Vereinbarung – die aufgrund der geltenden Preisliste gültigen Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für sonstige Leistungen und Auslagen, die vom Vertragspartner veranlasst wurden.
2. Leistungen von Drittanbietern, die die SI-SUITES nur vermitteln, insbesondere technische und sonstige Einrichtungen für Veranstaltungen, Musicalkarten etc. werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und für den Drittanbieter geltend gemacht, soweit sie nicht unmittelbar vom Drittanbieter abgerechnet werden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegt zwischen Vertragsabschluss und der Leistung der SI_SUITES ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, gehen eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer zu Lasten des Vertragspartners.
4. Liegt zwischen Vertragsabschluss und der Leistung der SI-SUITES ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich der von den SI-SUITES allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte
Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Auf diese Preiserhöhung weisen die SI-SUITES vor Erbringung der Leistungen hin. Dem Vertragspartner bleibt in diesem Falle vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Rechnungen von den SI-SUITES sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges werden die SI-SUITES für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10€ in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Vertragspartner kann den Nachweis erbringen, dass gar kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Die SI-SUITES sind berechtigt, jederzeit angemessene Voraus- oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7. Gegenüber den Forderungen der SI-SUITES kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
IV. Zimmerstornierung:
1. Die Möglichkeit und die Bedingungen, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, werden im Reservierungsangebot festgelegt. Eine entsprechende Storno-Erklärung hat innerhalb der darin festgelegten Frist zu erfolgen.
2. Werden die Leistungen von den SI-SUITES ohne rechtzeitige Storno-Erklärung nicht in Anspruch genommen, hat der Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 10% bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück und bei Veranstaltungen berücksichtigt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass in seinem Fall die ersparten Aufwendungen höher sind als die Pauschalen.
V. Rücktrittsrechte der SI-SUITES:
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht (Stornierung) des Vertragspartners bis zu einer bestimmten Frist vereinbart ist, sind die SI-SUITES in diesem Zeitraum auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird nach Abschluss des Vertrages eine von den SI-SUITES geforderte Voraus- oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht erbracht, sind die SI-SUITES ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Die SI-SUITES sind weiterhin zum Rücktritt berechtigt, sofern höhere Gewalt oder andere von den SI-SUITES nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3. Wenn die SI-SUITES von ihrem Rücktrittsrecht berechtigt Gebrauch machen, entsteht dadurch für den Vertragspartner kein Schadenersatzanspruch. Sich durch Pflichtverletzungen der SI-SUITES ergebende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehaltlich Ziff. Vl unberührt.
Vl. Haftung der SI-SUITES:
1. Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere den § 701 – 703 BGB.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Schäden aufgrund einer von den SI-SUITES erklärten Garantie, richtet sich die Haftung der SI-SUITES uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Für sonstige Schäden haften die SI-SUITES.
a. Bei jeder Pflichtverletzung durch die SI-SUITES, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften die SI-SUITES, es sei denn, es liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor.
b. Im Übrigen haften die SI-SUITES nicht. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den typischen, schon bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden.
4. Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel den SI-SUITES unverzüglich nach dessen Entdeckung anzuzeigen, so tritt eine Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
5. Im Falle des Abhandenkommens oder der Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück oder in einer zur Verfügung gestellten Garage abgestellten Kraftfahrzeugen haften die SI-SUITES nicht. Eine Haftung der SI-SUITES wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der SI-SUITES bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks oder der Garage gegenüber den SI-SUITES geltend gemacht werden, da seine Geltendmachung sonst ausgeschlossen ist.
6. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren nach zwei Jahren vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Schaden durch den Vertragspartner. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren solche Schadensersatzansprüche
spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SI-SUITES stehen den SI-SUITES im Sinne der vorstehenden Regelungen gleich.
VII. Zurückgelassene Sachen:
1. Erkennbar versehentlich zurückgelassene Sachen werden für sechs Monate aufbewahrt.
2. Sollten die Sachen bis zum Ablauf der sechs Monate nicht abgeholt oder angefordert worden sein, werden sie von den SI-SUITES entsorgt.
3. Die Kosten für die Aufbewahrung, evtl. Übersendung oder eine außergewöhnliche Entsorgung trägt der Vertragspartner.
VIII. Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel:
1. Die Vertragsbeziehung zwischen den SISUITES und dem Vertragspartner unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Vereinbarter Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner der SI-SUITES Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, der Sitz der SI-SUITES. Dasselbe gilt, sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
IX. Schlussbestimmungen:
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SI-SUITES in Stuttgart.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.